Finanzierung
In Situationen, in denen Pflege und Betreuung plötzlich notwendig werden, stellt sich oft die Frage nach den finanziellen Aspekten. Die LaMaCare GmbH ist nach der Stadt Köln ein anerkanntes niederschwelliges Betreuungs- und Entlastungsangebot nach der AnFöVo. Nach § 45a Absatz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch trägt die LaMaCare als Alltagsbegleitung dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten und hilft, pflegebedürftigen Personen, möglichst lange den Aufenthalt in ihrer häuslichen Umgebung zu ermöglichen, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu können. Damit einhergehend können Teile unserer Leistungen, einschließlich der Haushaltshilfe von den Kranken- und Pflegekassen, der Sozialhilfe, dem Sozialamt und/ oder privat finanziert werden.

Die unterschiedlichen Möglichkeiten
der Finanzierung beinhalten unter anderem:
- Den Entlastungsbetrag inkl. des Umwidmungsanspruchs,
- Die Verhinderungspflege,
- Die ärztliche Verordnung
- Und das Pflegegeld.
In diesen Fällen kann die LaMaCare auf Wunsch direkt mit dem jeweiligen Kostenträger abrechnen.
Natürlich können Sie unsere Dienstleistungen auch eigenständig finanzieren, indem Sie als "Selbstzahler" agieren. In diesem Fall erhalten Sie von uns monatlich eine Rechnung. Die selbst getragenen Kosten für Betreuungs- und Pflegedienste können grundsätzlich als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden.
Falls Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Die Pflegereform
Seit 2018 hat die Pflegereform die früheren Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt. Diese Anpassung ermöglicht eine bessere Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit alters- oder krankheitsbedingten Einschränkungen.
Insbesondere für Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen gibt es innerhalb dieser Pflegegrade nun eine verbesserte Berücksichtigung im Vergleich zu den früheren Pflegestufen.
Die Einstufung in einen Pflegegrad richtet sich nun nicht mehr ausschließlich nach körperlichen Einschränkungen, sondern verstärkt auch nach den Einschränkungen der Alltagskompetenz im Allgemeinen. Dies kann durch psychische Erkrankungen wie Depression genauso bedingt sein wie durch altersbedingte Demenz und beeinträchtigte kognitive Fähigkeiten.
Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten Pflegebedürftige ausschließlich auf Antrag. Dabei ist zu beachten, dass diese Leistungen erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt werden. Daher ist es wichtig, den Antrag zur Ermittlung eines Pflegegrades so früh wie möglich zu stellen.
Pflegeleistungen nach
Pflegegraden 2025
Pflegestufe 0 | Pflegegrad 2 |
Pflegestufe 1 | Pflegegrad 2 |
Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz | Pflegegrad 3 |
Pflegestufe 2 | Pflegegrad 3 |
Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz | Pflegegrad 4 |
Pflegestufe 3 | Pflegegrad 4 |
Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz | Pflegegrad 5 |
Pflegestufe 3 + Härtefallregelung | Pflegegrad 5 |
Pflegeleistungen nach
Pflegegraden 2025
Pflegegrad 1
Pflegegeld | - |
Pflegesachleistungen | - |
Umwidmungsanspruch des Sachleistungsbetrags (max. 40%) | - |
Entlastungsbetrag | 131,00€ |
Verhinderungspflege (pro Kalenderjahr) | - |
Kurzzeitpflege (pro Kalenderjahr) | - |
Umwidmung der Kurzzeitpflege (max. 40%) | - |
Hausnotruf | 25,50€ |
Zum Verbrauch bestimme Pflegehilfsmittel | 42,00€ |
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds | 4.180,00€ |
Pflegegrad 2
Pflegegeld | 347,00€ |
Pflegesachleistungen | 796,00€ |
Umwidmungsanspruch des Sachleistungsbetrags (max. 40%) | max. 318,00€ |
Entlastungsbetrag | 131,00€ |
Verhinderungspflege (pro Kalenderjahr) | 1.685,00€ |
Kurzzeitpflege (pro Kalenderjahr) | 1.854,00€ |
Umwidmung der Kurzzeitpflege (max. 40%) | 843,00€ |
Hausnotruf | 25,50€ |
Zum Verbrauch bestimme Pflegehilfsmittel | 42,00€ |
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds | 4.180,00€ |
Pflegegrad 3
Pflegegeld | 599,00€ |
Pflegesachleistungen | 1.497,00€ |
Umwidmungsanspruch des Sachleistungsbetrags (max. 40%) | max. 598,80€ |
Entlastungsbetrag | 131,00€ |
Verhinderungspflege (pro Kalenderjahr) | 1.685,00€ |
Kurzzeitpflege (pro Kalenderjahr) | 1.854,00€ |
Umwidmung der Kurzzeitpflege (max. 40%) | 843,00€ |
Hausnotruf | 25,50€ |
Zum Verbrauch bestimme Pflegehilfsmittel | 42,00€ |
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds | 4.180,00€ |
Pflegegrad 4
Pflegegeld | 800,00€ |
Pflegesachleistungen | 1.859,00€ |
Umwidmungsanspruch des Sachleistungsbetrags (max. 40%) | max. 743,60€ |
Entlastungsbetrag | 131,00€ |
Verhinderungspflege (pro Kalenderjahr) | 1.685,00€ |
Kurzzeitpflege (pro Kalenderjahr) | 1.854,00€ |
Umwidmung der Kurzzeitpflege (max. 40%) | 843,00€ |
Hausnotruf | 25,50€ |
Zum Verbrauch bestimme Pflegehilfsmittel | 42,00€ |
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds | 4.180,00€ |
Pflegegrad 5
Pflegegeld | 990,00€ |
Pflegesachleistungen | 2.299,00€ |
Umwidmungsanspruch des Sachleistungsbetrags (max. 40%) | max. 919,60€ |
Entlastungsbetrag | 131,00€ |
Verhinderungspflege (pro Kalenderjahr) | 1.685,00€ |
Kurzzeitpflege (pro Kalenderjahr) | 1.854,00€ |
Umwidmung der Kurzzeitpflege (max. 40%) | 843,00€ |
Hausnotruf | 25,50€ |
Zum Verbrauch bestimme Pflegehilfsmittel | 42,00€ |
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds | 4.180,00€ |
Was spricht
für die LaMaCare?
Betreuung aus Deutschland
Die Betreuungskräfte der LaMaCare-Familie stammen aus Deutschland und bringen neben ihrer regionalen Verbundenheit auch ein tiefes Verständnis für die kulturellen und individuellen Bedürfnisse ihrer Klienten mit.
Flexibel
Die Termine werden flexibel und unkompliziert direkt mit der festen Betreuungskraft abgestimmt, um individuellen Bedürfnissen bestmöglich gerecht zu werden.
Feste Betreuungskraft
Die Betreuungskraft bleibt stets dieselbe, um eine vertrauensvolle Beziehung aufzubauen und eine kontinuierliche sowie zuverlässige Betreuung sicherzustellen.
Kostenübernahme durch Krankenkassen
Die Dienstleistungen können durch die Unterstützung der Kranken- und Pflegekassen finanziert werden, was eine erschwingliche Betreuung für alle ermöglicht.