Die Verhinderungs­pflege

Die Verhinderungspflege gemäß § 39 SGB XI unterstützt Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, wenn die private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist. Seit dem 1. Juli 2025 ist keine sechsmonatige Vorpflegezeit mehr erforderlich. Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung; Verhinderungspflege kann für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr genutzt werden. Bei einer Ersatzpflege durch nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder gelten für den Grundbetrag besondere Grenzen; nachgewiesene notwendige Aufwendungen können zusätzlich berücksichtigt werden. Voraussetzungen, verfügbares Restbudget und Abrechnung klären Sie bitte vorab mit Ihrer Pflegekasse.

Verhinderungspflege

Welche Leistungen können über die Verhinderungs­pflege in Anspruch genommen werden?

Bei Pflegegrad 2 bis 5 können geeignete Vertretungsleistungen über die Verhinderungspflege finanziert werden, wenn die private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist. Eine sechsmonatige Vorpflegezeit ist nicht mehr erforderlich. Welche unserer Leistungen im konkreten Fall abrechenbar sind, hängt von Bedarf, Bewilligung, Leistungserbringer und verfügbarem Jahresbudget ab.

Gerne erläutern wir Ihnen, Ihre individuellen Optionen in einem persönlichen Gespräch.

Verhinderungspflege 2026: kurze Antwort

Ist die private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert, übernimmt die Pflegekasse bei Pflegegrad 2 bis 5 die Kosten einer Ersatzpflege. Seit dem 1. Juli 2025 gilt dafür ein gemeinsamer Jahresbetrag mit der Kurzzeitpflege.

FrageAntwort
Wer hat Anspruch?Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die zuhause gepflegt werden. Eine Vorpflegezeit ist seit dem 1. Juli 2025 nicht mehr nötig.
Wie viel Budget gibt es?Bis zu 3.539 Euro im Kalenderjahr als gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Wie lange?Längstens acht Wochen je Kalenderjahr.
Auch stundenweise?Ja. Verhinderungspflege kann auch stundenweise genutzt werden, zum Beispiel für einzelne Betreuungsstunden.
Was ist mit dem Pflegegeld?Während der Verhinderungspflege wird für bis zu acht Wochen die Hälfte des bisherigen Pflegegeldes weitergezahlt.
Ersatzpflege durch nahe AngehörigeBei nicht erwerbsmäßiger Pflege durch Verwandte bis zum zweiten Grad gilt grundsätzlich höchstens der zweifache Pflegegeldbetrag; nachgewiesene Aufwendungen wie Fahrtkosten können hinzukommen.

Häufige Fragen zur Verhinderungspflege

Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege steht ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro im Kalenderjahr zur Verfügung. Was für die eine Leistung verbraucht ist, steht für die andere nicht mehr zur Verfügung.

Ja. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden, etwa wenn Angehörige regelmäßig einige Stunden entlastet werden möchten.

Nein. Seit dem 1. Juli 2025 ist keine vorherige Pflegezeit von sechs Monaten mehr erforderlich. Voraussetzung ist ein Pflegegrad 2 bis 5 und die Pflege zuhause.

Das hängt vom konkreten Einsatz, dem verfügbaren Jahresbetrag und der Bewilligung der Pflegekasse ab. Wir klären mit Ihnen im Beratungsgespräch, welche Leistung infrage kommt und wie die Abrechnung erfolgt.

Fachliche Grundlagen und Stand

Stand: 23. September 2026. Die Angaben erläutern die allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen; verbindlich sind die Entscheidung der Kasse und die individuelle Leistungsvereinbarung.

Primärquellen: Bundesministerium für Gesundheit: Verhinderungspflege, § 39 SGB XI.

Was spricht
für die LaMaCare?

Betreuung aus Deutschland

Die Betreuungskräfte der LaMaCare-Familie stammen aus Deutschland und bringen neben ihrer regionalen Verbundenheit auch ein tiefes Verständnis für die kulturellen und individuellen Bedürfnisse ihrer Klienten mit.

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Die Termine werden flexibel und unkompliziert direkt mit der festen Betreuungskraft abgestimmt, um individuellen Bedürfnissen bestmöglich gerecht zu werden.

Feste Betreuungskraft

Jede Kundin und jeder Kunde erhält eine feste Betreuungskraft, damit Vertrauen entstehen kann. Notwendige Vertretungen, etwa bei Urlaub oder Krankheit, stimmen wir transparent mit Ihnen ab.

Finanzierung über die Pflegekasse

Eine Finanzierung ist möglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die zuständige Pflegekasse die konkrete Leistung anerkennt. Wir unterstützen bei der Klärung; die verbindliche Entscheidung trifft die Pflegekasse.