Die Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege gemäß § 39 SGB XI springt ein, wenn die gewohnte Pflegeperson – meist Angehörige – vorübergehend ersetzt werden muss. Anspruch besteht für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, sofern sie bereits seit mindestens sechs Monaten zu Hause versorgt werden. Die Pflegekasse stellt hierfür jährlich 1.612 Euro bereit, die sich durch anteilige Umschichtung aus der Kurzzeitpflege um weitere 806 Euro erhöhen lassen; das Budget gilt kalenderjährlich und verfällt am 31. Dezember. Als zugelassener Betreuungsdienst können wir die Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Die Antragstellung unterscheidet sich je nach Kasse, häufig genügt jedoch ein formloser Antrag – erfragen Sie die konkreten Schritte bitte direkt bei Ihrer Pflegeversicherung.

Welche Leistungen können über die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden?
Nach der Feststellung einer Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 und einer vorangegangenen Pflegezeit von mindestens 6 Monaten können unsere Leistungen in der Regel über die Verhinderungspflege finanziert werden. Die konkreten Finanzierungsmöglichkeiten unserer Dienstleistungen sind abhängig von Ihrem individuellen Bedarf und Ihrer Lebenssituation.
Gerne erläutern wir Ihnen, Ihre individuellen Optionen in einem persönlichen Gespräch.
Was spricht
für die LaMaCare?
Betreuung aus Deutschland
Die Betreuungskräfte der LaMaCare-Familie stammen aus Deutschland und bringen neben ihrer regionalen Verbundenheit auch ein tiefes Verständnis für die kulturellen und individuellen Bedürfnisse ihrer Klienten mit.
Flexibel
Die Termine werden flexibel und unkompliziert direkt mit der festen Betreuungskraft abgestimmt, um individuellen Bedürfnissen bestmöglich gerecht zu werden.
Feste Betreuungskraft
Die Betreuungskraft bleibt stets dieselbe, um eine vertrauensvolle Beziehung aufzubauen und eine kontinuierliche sowie zuverlässige Betreuung sicherzustellen.
Kostenübernahme durch Krankenkassen
Die Dienstleistungen können durch die Unterstützung der Kranken- und Pflegekassen finanziert werden, was eine erschwingliche Betreuung für alle ermöglicht.