Unterstützung über das Pflegegeld
Pflegegeld ist eine monatliche Sozialleistung, die von den gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherungen gewährt wird. Es steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zu, die zuhause von Angehörigen, Freunden oder Ehrenamtlichen unentgeltlich gepflegt werden. Die Höhe des Pflegegeldes variiert je nach Pflegegrad.
Der volle Titel dieser Leistung lautet „Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen“, was darauf hinweist, dass das Pflegegeld dazu dient, eine angemessene Betreuung und Pflege zuhause sicherzustellen.
Ursprünglich ist das Pflegegeld ausschließlich für die pflegebedürftige Person vorgesehen und kann von dieser ohne Nachweispflicht frei verwendet werden. In der Praxis wird es häufig direkt für anfallende Kosten genutzt oder als Anerkennung an die pflegenden Angehörigen weitergegeben.

Welche Leistungen können über das Pflegegeld in Anspruch genommen werden?
Das Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei verwendet werden. Damit lassen sich grundsätzlich auch unsere Leistungen bezahlen, zum Beispiel wenn der Entlastungsbetrag bereits ausgeschöpft ist oder zusätzliche Stunden gewünscht werden. Welche Kombination sinnvoll ist, hängt von Ihrem Bedarf und Ihrer Lebenssituation ab.
Gerne erläutern wir Ihnen, Ihre individuellen Optionen in einem persönlichen Gespräch.
Für praktische Entlastung im Haushalt verweisen wir ergänzend auf unsere Haushaltshilfe für Senioren in Köln.
Pflegegeld 2026: kurze Antwort
Pflegegeld erhalten Menschen ab Pflegegrad 2, deren Pflege zuhause selbst sichergestellt ist, etwa durch Angehörige oder Freunde. Die Pflegekasse zahlt den Betrag monatlich an die pflegebedürftige Person aus. Seit dem 1. Januar 2025 gelten diese Beträge:
| Pflegegrad | Pflegegeld |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Pflegegeld; Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich |
| Pflegegrad 2 | 347 Euro monatlich |
| Pflegegrad 3 | 599 Euro monatlich |
| Pflegegrad 4 | 800 Euro monatlich |
| Pflegegrad 5 | 990 Euro monatlich |
Das Pflegegeld kann mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden. Der Entlastungsbetrag steht zusätzlich zur Verfügung und wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet.
Was Pflegegeld-Empfänger beachten sollten
| Thema | Regelung |
|---|---|
| Beratungsbesuch | Bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abrufen. |
| Folge bei Versäumnis | Die Pflegekasse muss das Pflegegeld angemessen kürzen und im Wiederholungsfall entziehen. |
| Verhinderungspflege | Während einer Verhinderungspflege wird für bis zu acht Wochen im Jahr die Hälfte des bisherigen Pflegegeldes weitergezahlt. |
| Verwendung | Frei, ohne Nachweispflicht. Häufig wird es als Anerkennung an pflegende Angehörige weitergegeben oder für zusätzliche Unterstützung genutzt. |
Häufige Fragen zum Pflegegeld
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt das Pflegegeld monatlich 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld.
Ja. Das Pflegegeld steht der pflegebedürftigen Person zur freien Verfügung. Sie kann damit auch Alltagsbegleitung oder Haushaltshilfe bezahlen, etwa ergänzend zum Entlastungsbetrag.
Nein. Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich steht zusätzlich zum Pflegegeld zur Verfügung. Er wird jedoch nicht frei ausgezahlt, sondern für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag erstattet.
Pflegegeld-Empfänger mit Pflegegrad 2 und 3 müssen halbjährlich, mit Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abrufen. Findet sie nicht statt, muss die Pflegekasse das Pflegegeld angemessen kürzen und im Wiederholungsfall entziehen.
Fachliche Grundlagen und Stand
Stand: 23. September 2026. Die Angaben erläutern die allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen; verbindlich sind die Entscheidung der Kasse und die individuelle Leistungsvereinbarung.
Primärquellen: Bundesministerium für Gesundheit: Pflegegeld, § 37 SGB XI.
Was spricht
für die LaMaCare?
Betreuung aus Deutschland
Die Betreuungskräfte der LaMaCare-Familie stammen aus Deutschland und bringen neben ihrer regionalen Verbundenheit auch ein tiefes Verständnis für die kulturellen und individuellen Bedürfnisse ihrer Klienten mit.
Flexibel
Die Termine werden flexibel und unkompliziert direkt mit der festen Betreuungskraft abgestimmt, um individuellen Bedürfnissen bestmöglich gerecht zu werden.
Feste Betreuungskraft
Jede Kundin und jeder Kunde erhält eine feste Betreuungskraft, damit Vertrauen entstehen kann. Notwendige Vertretungen, etwa bei Urlaub oder Krankheit, stimmen wir transparent mit Ihnen ab.
Abrechnung über die Pflegekasse
Bei vorhandenem Pflegegrad und verfügbarem Budget können anerkannte Leistungen über die Pflegekasse abgerechnet werden. Im Beratungsgespräch klären wir, welche Leistung für Ihre Situation infrage kommt.