Der Entlastungs­betrag

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI gewährt Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 einen monatlichen Zuschuss von 125 Euro, der ihre Selbstständigkeit stärkt und den Alltag erleichtert. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich; sobald die Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde, kann ein ambulanter Pflege- oder Betreuungsdienst die Leistungen direkt über diesen Betrag abrechnen. Nicht verbrauchte Entlastungsbeträge werden angespart und bleiben bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar, danach verfallen sie.

Welche Leistungen können mit dem Entlastungs­betrag in Anspruch genommen werden?

Bei LaMaCare, Ihrem Fachexperten für Seniorenbetreuung und Alltagshilfen, bieten wir nach Feststellung der Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 1 maßgeschneiderte Dienstleistungen an, die in vielen Fällen über den Entlastungsbetrag der Krankenkasse finanziert werden können. Unser Angebot umfasst eine Vielfalt an Betreuungsoptionen, die speziell auf Ihre Bedürfnisse und Lebenssituation abgestimmt sind. Kontaktieren Sie uns für ein persönliches Gespräch, um Ihre individuellen Finanzierungsmöglichkeiten zu besprechen.

Was spricht
für die LaMaCare?

Betreuung aus Deutschland

Die Betreuungskräfte der LaMaCare-Familie stammen aus Deutschland und bringen neben ihrer regionalen Verbundenheit auch ein tiefes Verständnis für die kulturellen und individuellen Bedürfnisse ihrer Klienten mit.

Flexibel

Die Termine werden flexibel und unkompliziert direkt mit der festen Betreuungskraft abgestimmt, um individuellen Bedürfnissen bestmöglich gerecht zu werden.

Feste Betreuungskraft

Die Betreuungskraft bleibt stets dieselbe, um eine vertrauensvolle Beziehung aufzubauen und eine kontinuierliche sowie zuverlässige Betreuung sicherzustellen.

Kostenübernahme durch Krankenkassen

Die Dienstleistungen können durch die Unterstützung der Kranken- und Pflegekassen finanziert werden, was eine erschwingliche Betreuung für alle ermöglicht.