Der Entlastungs­betrag

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI unterstützt pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 1 in häuslicher Pflege mit bis zu 131 Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden und kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.

Wichtig: Der Entlastungsbetrag wird in der Regel nicht frei ausgezahlt, sondern über die Pflegekasse für passende Leistungen erstattet. Für Familien in Köln und Düsseldorf ist deshalb vor allem die Frage entscheidend, welche Hilfe zuhause gebraucht wird und ob sie korrekt eingeordnet werden kann.

Entlastungsbetrag

Entlastungsbetrag: kurze Antwort

Pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 können 2026 bis zu 131 Euro pro Monat als Entlastungsbetrag nutzen, wenn sie zuhause gepflegt werden. Der Betrag ist für Unterstützung im Alltag gedacht, zum Beispiel Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung oder Seniorenbetreuung, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

FrageAntwort
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?Bis zu 131 Euro monatlich, also bis zu 1.572 Euro im Jahr.
Wer kann ihn nutzen?Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zuhause versorgt werden.
Wofür ist er gedacht?Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, Entlastung für Angehörige und Förderung der Selbstständigkeit.
Wie läuft die Abrechnung?Entweder reichen Sie Rechnung und Nachweis selbst bei der Pflegekasse ein oder Sie treten den Erstattungsanspruch an den Anbieter ab.
Verfällt ungenutztes Budget sofort?Nein. Restbeträge werden in Folgemonate übertragen und können grundsätzlich bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.

Eine ausführliche Praxiserklärung finden Sie im Ratgeber Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung nutzen.

Welche Leistungen können mit dem Entlastungs­betrag in Anspruch genommen werden?

Der Entlastungsbetrag kann für qualitätsgesicherte Unterstützung im Alltag relevant sein. Dazu gehören je nach Voraussetzung praktische Hilfe im Haushalt, Alltagsbegleitung, Betreuung zuhause und Entlastung für Angehörige. Entscheidend ist, dass die Leistung zur persönlichen Situation passt und als berechtigte Unterstützung eingeordnet werden kann.

LaMaCare unterstützt Familien bei der Klärung, ob Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung oder Seniorenbetreuung sinnvoll ist. Der Vergleich Haushaltshilfe oder Putzhilfe erklärt Aufgaben und Grenzen. Vor Ort finden Sie unter anderem unsere Haushaltshilfe in Köln, Haushaltshilfe in Düsseldorf, Seniorenbetreuung in Köln und Seniorenbetreuung in Düsseldorf.

So nutzen Sie den Entlastungsbetrag Schritt für Schritt

  1. Anspruch prüfen: Voraussetzung sind ein Pflegegrad von 1 bis 5 und die Versorgung zuhause. Der Entlastungsbetrag muss nicht gesondert beantragt werden.
  2. Passende Hilfe festlegen: Klären Sie, ob Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung den konkreten Bedarf am besten abdeckt.
  3. Anerkennung und Budget bestätigen: Die Pflegekasse erstattet nur Leistungen von Diensten, die nach Landesrecht anerkannt sind. LaMaCare ist nach § 45a SGB XI und der Anerkennungs- und Förderungsverordnung NRW (AnFöVO) anerkannt. Die Pflegekasse kann den verfügbaren Betrag nennen.
  4. Finanzierung und Konditionen klären: LaMaCare arbeitet mit allgemeinen Stundensätzen, die je nach genutztem Pflegekassen-Budget variieren können. Im Beratungsgespräch erhalten Sie eine Übersicht über die passenden Finanzierungsmöglichkeiten und Einsatzspektren. Der für Ihre Finanzierung geltende Satz wird im Dienstleistungsvertrag ausgewiesen. Die Mindesteinsatzdauer beträgt zwei Stunden; danach sind Teilstunden in 15-Minuten-Schritten abrechenbar.
  5. Abrechnung wählen: Sie können die Rechnung mit den Nachweisen selbst zur Erstattung einreichen. Alternativ ist eine Abtretung möglich, damit ein Anbieter direkt mit der Pflegekasse abrechnet.

So funktioniert es mit LaMaCare

  1. Unverbindliches Erstgespräch: Wir klären Ihren Bedarf und Ihren Anspruch.
  2. Abtretungserklärung (optional): Sie unterschreiben einmalig. Danach rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
  3. Betreuung beginnt: Sie müssen nicht in Vorleistung gehen und keine Rechnungen einreichen.

Mehr Budget ab Pflegegrad 2

Ab Pflegegrad 2 lassen sich bis zu 40 Prozent der monatlichen Pflegesachleistung zusätzlich für anerkannte Unterstützung im Alltag verwenden (Umwandlungsanspruch nach § 45a Absatz 4 SGB XI). Außerdem kann die Verhinderungspflege genutzt werden; für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege stehen zusammen bis zu 3.539 Euro im Jahr zur Verfügung.

PflegegradUmwandlungsanspruch: bis zu 40 % der Pflegesachleistung
Pflegegrad 2bis zu 318,40 Euro monatlich
Pflegegrad 3bis zu 598,80 Euro monatlich
Pflegegrad 4bis zu 743,60 Euro monatlich
Pflegegrad 5bis zu 919,60 Euro monatlich

Wichtig: Der umgewandelte Betrag gilt als genutzte Pflegesachleistung. Wer Pflegegeld bezieht, erhält dann anteilig weniger Pflegegeld. Die Erstattung erfolgt über die Pflegekasse gegen Belege. Wir rechnen im Erstgespräch mit Ihnen durch, ob sich die Umwandlung lohnt.

Sie suchen die konkreten Kostenbestandteile bei LaMaCare? Auf der Seite Kosten der Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung in Köln finden Sie die Einsatzbedingungen und die Punkte für Ihr Beratungsgespräch. Der Entlastungsbetrag beschreibt ein mögliches Finanzierungsbudget, nicht den Preis der Unterstützung.

Wie viele Stunden decken 131 Euro ab?

Das lässt sich nicht mit einer pauschalen Stundenzahl beantworten. LaMaCare arbeitet mit allgemeinen Stundensätzen, die je nach eingesetztem Pflegekassen-Budget variieren können. Im Beratungsgespräch erhalten Sie eine vollständige Übersicht über die Finanzierungsmöglichkeiten, die dazugehörigen Einsatzspektren und den für Ihre Situation geltenden Satz.

Was passiert mit Restbeträgen?

Nicht verbrauchtes Budget wird in die Folgemonate übertragen. Ein Rest aus dem Kalenderjahr kann grundsätzlich noch bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden. Fragen Sie die Pflegekasse vor einer größeren oder nachträglichen Abrechnung nach dem aktuell verfügbaren Betrag.

Was spricht
für die LaMaCare?

Klare Einordnung

Wir klären mit Ihnen, welche Unterstützung zuhause tatsächlich gebraucht wird und ob Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung oder Seniorenbetreuung besser passt.

Flexibel geplant

Termine und Umfang werden passend zum Alltag, zur Belastung der Angehörigen und zu den wiederkehrenden Aufgaben zuhause abgestimmt.

Kontinuität

Eine feste Betreuungskraft, klare Abläufe und nachvollziehbare Absprachen schaffen Sicherheit für die betreute Person und die Familie.

Erstattung über die Pflegekasse

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Entlastungsbetrag über die Pflegekasse für anerkannte Unterstützung im Alltag relevant sein.

Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag beträgt 2026 bis zu 131 Euro monatlich. Auf ein Jahr gerechnet sind das bis zu 1.572 Euro für anerkannte Unterstützung im Alltag.

Anspruch haben pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5, wenn sie zuhause gepflegt oder betreut werden. Die Höhe ist für alle Pflegegrade gleich.

Der Entlastungsbetrag kann für Alltagshilfe genutzt werden, wenn die unterstützte Person einen Pflegegrad 1 bis 5 hat, zuhause versorgt wird und das Angebot nach Landesrecht anerkannt ist. 2026 stehen dafür bis zu 131 Euro pro Monat zur Verfügung.

Je nach Bedarf können darüber zum Beispiel Hilfe im Haushalt, Alltagsbegleitung oder Betreuung zuhause finanziert werden. Die Pflegekasse erstattet berechtigte Kosten nach Rechnung und Nachweisen; alternativ kann der Erstattungsanspruch an einen anerkannten Anbieter abgetreten werden.

In der Regel wird der Entlastungsbetrag als Kostenerstattung genutzt. Das bedeutet: Die Pflegekasse erstattet berechtigte Kosten bis zur Höhe des verfügbaren Budgets, wenn Rechnung und Nachweise vorliegen.

Ja, eine direkte Abrechnung ist über eine Abtretung des Erstattungsanspruchs möglich. Bei LaMaCare unterschreiben Sie die Abtretungserklärung einmalig; danach rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, und Sie müssen nicht in Vorleistung gehen. Ohne Abtretung bezahlen Sie die Leistung zunächst selbst und reichen Rechnung und Nachweise bei der Pflegekasse ein.

Nicht verbrauchte Monatsbeträge werden angespart. Restbeträge aus einem Kalenderjahr können grundsätzlich noch bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.

Ja. Ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 Prozent der monatlichen Pflegesachleistung für anerkannte Unterstützung im Alltag genutzt werden, bei Pflegegrad 2 zum Beispiel bis zu 318,40 Euro. Wer Pflegegeld bezieht, erhält dann anteilig weniger Pflegegeld. Zusätzlich kann die Verhinderungspflege genutzt werden.

Fachliche Grundlagen und Stand

Stand: 24. September 2026. Die Angaben erläutern die allgemeinen Voraussetzungen; verbindlich sind die Entscheidung der Pflegekasse und die individuelle Leistungsvereinbarung.

Primärquellen: Bundesministerium für Gesundheit: Entlastungsbetrag und Angebote zur Unterstützung im Alltag, gesund.bund.de: Entlastungsbetrag und Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW: Unterstützungsangebote. LaMaCare-spezifische Einsatz- und Abrechnungsregeln stehen in den AGB und wurden am 29. Juli 2026 durch LaMaCare bestätigt; Anerkennung und Ablauf der Direktabrechnung am 23. September 2026. Umwandlungsanspruch: § 45a Abs. 4 SGB XI, Beträge nach § 36 SGB XI.