Haushalts­hilfe über eine ärztliche Ver­ordnung

Die Krankenkassenleistung für Haushaltshilfe, auch Familienpflege genannt, sichert Unterstützung im Haushalt oder bei der Kinderbetreuung, wenn Sie nach einer Operation, einer Entbindung, im Wochenbett oder während der Schwangerschaft vorübergehend ausfallen. Rechtsgrundlage sind § 38 SGB V und § 24h SGB V. Liegt eine ärztliche Verordnung vor, übernehmen in der Regel Kranken-, Unfall- oder Rentenversicherung die Kosten; die Krankenkasse begleitet Sie beim Antrag. Pro Einsatztag ist eine Zuzahlung von zehn Prozent zu leisten, mindestens fünf und höchstens zehn Euro, wobei bei Leistungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft oder Geburt keine Zuzahlung anfällt.

Welche Leistungen können über die ärztliche Verordnung in Anspruch genommen werden?

Liegt eine ärztliche Verordnung und die dazugehörigen Bewilligung der Krankenkasse vor, können unsere Leistungen in der Regel über die Krankenkassen finanziert werden. Die konkreten Finanzierungsmöglichkeiten unserer Dienstleistungen sind abhängig von Ihrem individuellen Bedarf und Ihrer Lebenssituation.

Gerne erläutern wir Ihnen, Ihre individuellen Optionen in einem persönlichen Gespräch.

Was spricht
für die LaMaCare?

Betreuung aus Deutschland

Die Betreuungskräfte der LaMaCare-Familie stammen aus Deutschland und bringen neben ihrer regionalen Verbundenheit auch ein tiefes Verständnis für die kulturellen und individuellen Bedürfnisse ihrer Klienten mit.

Flexibel

Die Termine werden flexibel und unkompliziert direkt mit der festen Betreuungskraft abgestimmt, um individuellen Bedürfnissen bestmöglich gerecht zu werden.

Feste Betreuungskraft

Die Betreuungskraft bleibt stets dieselbe, um eine vertrauensvolle Beziehung aufzubauen und eine kontinuierliche sowie zuverlässige Betreuung sicherzustellen.

Kostenübernahme durch Krankenkassen

Die Dienstleistungen können durch die Unterstützung der Kranken- und Pflegekassen finanziert werden, was eine erschwingliche Betreuung für alle ermöglicht.