Haushaltshilfe über eine ärztliche Verordnung
Die Krankenkassenleistung für Haushaltshilfe, auch Familienpflege genannt, sichert Unterstützung im Haushalt oder bei der Kinderbetreuung, wenn Sie nach einer Operation, einer Entbindung, im Wochenbett oder während der Schwangerschaft vorübergehend ausfallen. Rechtsgrundlage sind § 38 SGB V und § 24h SGB V. Liegt eine ärztliche Verordnung vor, übernehmen in der Regel Kranken-, Unfall- oder Rentenversicherung die Kosten; die Krankenkasse begleitet Sie beim Antrag. Pro Einsatztag ist eine Zuzahlung von zehn Prozent zu leisten, mindestens fünf und höchstens zehn Euro, wobei bei Leistungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft oder Geburt keine Zuzahlung anfällt.

Welche Leistungen können über die ärztliche Verordnung in Anspruch genommen werden?
Liegt eine ärztliche Verordnung und die dazugehörigen Bewilligung der Krankenkasse vor, können unsere Leistungen in der Regel über die Krankenkassen finanziert werden. Die konkreten Finanzierungsmöglichkeiten unserer Dienstleistungen sind abhängig von Ihrem individuellen Bedarf und Ihrer Lebenssituation.
Gerne erläutern wir Ihnen, Ihre individuellen Optionen in einem persönlichen Gespräch.
Wenn es um hauswirtschaftliche Unterstützung vor Ort geht, ist unsere Haushaltshilfe in Köln die passende lokale Anlaufstelle.
Haushaltshilfe von der Krankenkasse: kurze Antwort
Die Krankenkasse zahlt eine Haushaltshilfe, wenn Sie Ihren Haushalt wegen einer Krankenhausbehandlung, einer Reha, häuslicher Krankenpflege oder einer schweren Erkrankung vorübergehend nicht weiterführen können und niemand im Haushalt einspringen kann. Grundlage ist § 38 SGB V; bei Schwangerschaft und Entbindung § 24h SGB V.
| Situation | Regelung |
|---|---|
| Mit Kind im Haushalt | Anspruch, wenn ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes, auf Hilfe angewiesenes Kind im Haushalt lebt; nach schwerer Krankheit bis zu 26 Wochen. |
| Ohne Kind im Haushalt | Nach Krankenhausaufenthalt, ambulanter Operation oder ambulanter Krankenhausbehandlung wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung bis zu vier Wochen, sofern kein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt. |
| Zuzahlung | Zehn Prozent der täglichen Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro pro Tag. Bei Schwangerschaft und Entbindung entfällt die Zuzahlung. |
| Nachweis | Ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit und Antrag bei der Krankenkasse, möglichst vor Beginn. |
| Hilfe durch Verwandte | Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad werden keine Kosten erstattet; Fahrtkosten und Verdienstausfall können übernommen werden. |
Häufige Fragen zur Haushaltshilfe auf Verordnung
Wenn Sie wegen einer Krankenhausbehandlung, einer Reha, häuslicher Krankenpflege oder einer schweren Erkrankung Ihren Haushalt vorübergehend nicht weiterführen können und keine andere Person im Haushalt das übernehmen kann.
Ja. Nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung besteht bis zu vier Wochen Anspruch, sofern kein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt.
Erwachsene zahlen zehn Prozent der täglichen Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro pro Tag. Bei Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung fällt keine Zuzahlung an.
Der vierwöchige Anspruch ohne Kind im Haushalt gilt nur, wenn kein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt. Mit Pflegegrad kommen vor allem Leistungen der Pflegeversicherung wie Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Pflegesachleistungen infrage. Wir beraten Sie, welche Finanzierung zu Ihrer Situation passt.
Fachliche Grundlagen und Stand
Stand: 23. September 2026. Die Angaben erläutern die allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen; verbindlich sind die Entscheidung der Kasse und die individuelle Leistungsvereinbarung.
Primärquellen: Bundesministerium für Gesundheit: Haushaltshilfe, § 38 SGB V.
Was spricht
für die LaMaCare?
Betreuung aus Deutschland
Die Betreuungskräfte der LaMaCare-Familie stammen aus Deutschland und bringen neben ihrer regionalen Verbundenheit auch ein tiefes Verständnis für die kulturellen und individuellen Bedürfnisse ihrer Klienten mit.
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Die Termine werden flexibel und unkompliziert direkt mit der festen Betreuungskraft abgestimmt, um individuellen Bedürfnissen bestmöglich gerecht zu werden.
Feste Betreuungskraft
Jede Kundin und jeder Kunde erhält eine feste Betreuungskraft, damit Vertrauen entstehen kann. Notwendige Vertretungen, etwa bei Urlaub oder Krankheit, stimmen wir transparent mit Ihnen ab.
Abrechnung über die Krankenkasse
Für die hier beschriebenen Leistungen kann je nach ärztlicher Verordnung und Bewilligung eine Abrechnung über die Krankenkasse möglich sein. Die verbindliche Entscheidung trifft die Krankenkasse im Einzelfall.