Alltagsbegleitung, was ist das eigentlich?
LaMaCare-Team · Stand: September 2026
Alltagsbegleiter/innen übernehmen die soziale Betreuung hilfsbedürftiger Menschen und entlasten somit pflegende Angehörige. Sie sind außerdem für die Unterstützung von Senioren im häuslichen Bereich zuständig. Betreuungskräfte bzw. Alltagsbegleiter/innen helfen bei Verrichtungen des täglichen Lebens und sichern die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Sie wirken unterstützend und aktivierend und führen darüber hinaus hauswirtschaftliche Tätigkeiten aus, bereiten Speisen zu und servieren diese, erledigen organisatorische Tätigkeiten am Computer, übernehmen Botengänge für wichtige Erledigungen und sind Ansprechpartner/innen für sowohl der zu betreuenden Menschen selbst als auch deren Angehörigen. Zusammengefasst sind Alltagsbegleiter/innen die Unterstützung für alles, was im Alltag an nicht-medizinischen und nicht-pflegerischen Tätigkeiten anfallen kann.

Wer übernimmt die Kosten?
Ob und in welcher Höhe Kosten einer Alltagsbegleitung erstattet werden, hängt vom Pflegegrad, dem verfügbaren Budget, der Anerkennung des Angebots und der konkreten Leistung ab. In Betracht kommen insbesondere der Entlastungsbetrag, der Umwandlungsanspruch und – bei einer vorübergehend verhinderten privaten Pflegeperson – die Verhinderungspflege. Die verbindliche Prüfung übernimmt die Pflegekasse.
Entlastungsbetrag
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben ab Pflegegrad 1 Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden und wird für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag sowie weitere gesetzlich vorgesehene Leistungen erstattet. Nicht verbrauchte Beträge können grundsätzlich angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Vier Monatsbeträge entsprechen 524 Euro.
Umwidmungsanspruch
Bis zu 40 Prozent eines nicht ausgeschöpften ambulanten Pflegesachleistungsbetrags können unter den gesetzlichen Voraussetzungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden. Die Umwandlung beeinflusst die Berechnung einer möglichen Kombinationsleistung.
Verhinderungspflege
Verhinderungspflege finanziert unter den Voraussetzungen des § 39 SGB XI eine zeitweise Ersatzpflege, wenn die private Pflegeperson verhindert ist. Seit dem 1. Juli 2025 ist keine sechsmonatige Vorpflegezeit mehr erforderlich. Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht ab Pflegegrad 2 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung; Verhinderungspflege ist für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr möglich. Für nahe Angehörige und Haushaltsmitglieder gelten beim Grundbetrag besondere Grenzen.
Fazit
Alltagsbegleitung kann dabei helfen, den Alltag im vertrauten Umfeld selbstbestimmter zu gestalten und pflegende Angehörige zu entlasten. Welche Budgets miteinander kombiniert werden können, hängt vom konkreten Leistungsfall ab und sollte vorab mit der Pflegekasse geklärt werden.
Sie benötigen Unterstützung im Alltag oder möchten Ihre Finanzierungsmöglichkeiten klären? Wir erläutern Ihnen die Leistungen von LaMaCare; über den verbindlichen Leistungsanspruch entscheidet Ihre Pflegekasse.
Ihr LaMaCare Team.